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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

 

1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Romeos Food und Event, gelten ausschließlich diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Romeos ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

1.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Warenangebot

2.1. Unser umfangreiches Sortiment ist immer wieder saisonal bedingten Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Selbstverständlich ist unser Angebot als Vorschlag zu betrachten, den wir gerne in jeder von unseren Kunden gewünschten Art und Weise verändern.

 

2.2. Die von uns erstellten Angebote bleiben bis zur Auftragserteilung geistiges Eigentum von Romeos Food & Event.

 

3. Bestellung und Lieferung

3.1. Um die Qualität der Speisen garantieren zu können, ist die endgültige Personenzahl 7 Werktage vor der Veranstaltung bekannt zu geben. Für Änderungen innerhalb von 48 Stunden erlauben wir uns Alternativen zu servieren.

3.2. Zugesagte Termine werden von Romeos nur unter der Voraussetzung eines normalen Betriebsablaufes eingehalten. Streiks, Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art, wie z. B. Stromstörungen, entbinden uns von den übernommenen Pflichten.

3.3. Eventuelle Beanstandungen der Veranstaltung sind sofort (nach Möglichkeit vor Ort),  bekannt zu geben, da andernfalls die Leistung vom Kunden als akzeptiert gilt. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt der Caterer keinerlei Haftung.

3.4. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab Übernahme bis zur Rückstellung dem Auftraggeber. Allfällige Schäden oder Verlust sind vom Auftraggeber zu vertreten.

3.5. Dem Auftraggeber bzw. den von ihm bekannt gegebenen Personen steht es frei, die Qualität und Menge der gelieferten Ware bei Anlieferung, jedoch spätestens 2 Stunden vor Beginn der Veranstaltung zu überprüfen. Etwaige diesbezügliche Reklamationen müssen ausnahmslos schriftlich festgehalten und das Schriftstück sowohl vom Verantwortlichen von Romeos als auch vom Verantwortlichen des Auftraggebers, sprich Kunden, unterzeichnet werden, andernfalls wird die Lieferung vom Auftraggeber akzeptiert.

3.6. Der Auftraggeber hat kein Zurückbehaltungsrecht an überlassenen Gegenständen.

4. Preise

4.1. Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben.

4.2. Die im Angebot enthaltenen Kosten sind teilweise geschätzt und können bei einer Abweichung der Personenzahl aliquote Änderungen verursachen. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.

4.3. Die Angebotspreise gelten acht Wochen ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser acht Wochen ist der Caterer berechtigt, die Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 10% über dem Preis bei Vertragsschluss liegt.

4.4. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht vom Caterer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen.

4.5. Die genannten Preise, insbesondere Pauschalpreise beziehen sich ausschließlich auf im Angebot angeführten Leistungen. Insbesondere die Anmietung von Veranstaltungsräumen, Zelten oder ähnlichen Raumschaffungsmaßnahmen sind, wenn nicht ausdrücklich im Angebot erwähnt, nicht im Angebot enthalten – gleiches gilt auch für eventuelle mit den Räumlichkeiten verbundenen Nebenkosten wie Abschlagzahlungen an vor Ort ansässige Gastronomie.

5. Ausfall der Veranstaltung

5.1. Sollte die Veranstaltung aus von keiner Vertragspartei zu vertretenen Gründen ausfallen, so werden die Vertragsparteien von ihren weiteren Rechten und Pflichten frei. Bereits geleistete Anzahlungen sind abzüglich allfällig von Romeos bereits getätigter Aufwendungen zurückzustellen. Sollte Romeos wetterbedingt oder durch andere, unvorhersehbare Ereignisse nicht in der Lage sein, das benötigte Equipment, Mitarbeiter, Lebensmittel, Getränke o.ä. zu gewährleisten, so entfällt die Leistungspflicht beider Vertragsparteien. 5.2. Auch in diesem Fall sind bereits geleistete Anzahlungen abzüglich von Romeos bereits getätigter Aufwendungen zurückzustellen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn im Falle einer Veranstaltung die Benützung von An- und Zufahrtsstraßen nicht möglich ist, und Ersatzmaterial mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand nicht rechtzeitig beigestellt werden kann, sodass eine Durchführung der Veranstaltung vernünftigerweise nicht mehr möglich ist.

6. Jugendschutzbestimmungen

6.1. Der Auftraggeber hat sich mit allen Jugendschutzbestimmungen und gesetzlichen Gegebenheiten selbst vertraut gemacht. Die Aufsicht Minderjähriger während einer Veranstaltung, obliegt nicht Romeos.

7. Stornobedingungen

7.1. Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewährleisten zu können, ersuchen wir generell um ehest mögliche Bekanntgabe der gewünschten Angebots-Veränderungen sowie der endgültigen Gästeanzahl. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, so ist die Gästeanzahl vom Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung verbindlich und schriftlich zu fixieren. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl, die in jedem Fall verrechnet wird.

7.2. Bei einer Veränderung der Gästezahl nach oben wird Romeos bei Bekanntgabe des Auftraggebers weniger als 7 Werktage vor der Veranstaltung nach bestem Wissen und Gewissen versuchen, den entsprechenden Mehrbedarf abzudecken. Eventuelle, dadurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7.3. Sollte die Veranstaltung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen ausfallen oder von diesem abgesagt werden, so erhält Romeos bei Bekanntgabe des Ausfalls:

Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierung bis 14 Tage vor der Veranstaltung 50 Prozent des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.  Nach Auftragsvergabe werden bei Stornierung bis 7 Tage vor der Veranstaltung 75 Prozent des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen unter 7 Tagen vor der Veranstaltung werden 100 Prozent des letztgültigen Angebotes in Rechnung gestellt.

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Eine Auftragserteilung muss schriftlich unter Angabe des Namens und der vollständigen Geschäftsadresse des Auftraggebers sowie des Rechnungsempfängers übermittelt werden, um verbindlich zu sein.

8.2. Schriftlich ist eine Übermittlung dann, wenn sie per unterzeichneten Brief, unterzeichnetem Fax oder per E-Mail erfolgt. Sollte eine Auftragserteilung mündlich erfolgen, so ist eine schriftliche Ausfertigung binnen kürzester Zeit vom Kunden nachzureichen. Erst mit schriftlicher Bestätigung ist eine Auftragserteilung verbindlich.

8.3. Ein Auftrag ist für den Besteller sofort bindend, es gilt jeweils das zuletzt schriftlich Vereinbarte.

8.4. Sollten Auftraggeber und Rechnungsempfänger nicht ident sein, so ist die Bestätigung des Auftrages sowohl vom Auftraggeber als auch vom Rechnungsempfänger zu zeichnen. In jedem Falle aber haften Auftraggeber und Rechnungsempfänger für alle ausstehenden Forderungen oder Teilforderungen aus dem gegenständlichen Auftrag zu ungeteilter Hand.

8.5. Folgende Zahlungspolitik ist für unsere Angebote gültig:  30 % Anzahlung bei Auftragserteilung  50 % 7 Werktage vor der Veranstaltung; die ausstehende Summe prompt nach Rechnungserhalt

8.6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unvollständiger Leistung oder Bemängelung zurückzuhalten.

8.7. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

8.8. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

8.9. Werden vereinbarte Zahlungstermine überschritten, sind an Romeos vom Auftraggeber sämtliche Mahn- und Inkassospesen, sowie sonstige durch die Betreibung der Forderung entstehenden Kosten wie Gerichtsgebühren, Rechtsanwaltkosten u.ä. zu ersetzen. Für die Zeit des Zahlungsverzuges ist Romeos berechtigt, 7 % Zinsen p.a. oder den tatsächlichen Finanzierungsaufwand von Romeos zu verrechnen.

8.10. Geleistete Zahlungen werden stets zum Ausgleich der jeweils ältesten Forderung herangezogen.

8.11. Die Annahme eines Neuauftrages von Romeos erfolgt erst, wenn eventuelle Außenstände vollständig beglichen wurden.

8.12. Alle angeführten Preise verstehen sich, falls nicht besonders angeführt, exklusive Umsatzsteuer. Die Preise beinhalten alle anderen gesetzlichen Abgaben, nicht jedoch die Vergnügungssteuer.

9. Versicherung

9.1. Allfällige Versicherungen hat der Veranstalter selbst abzuschließen.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung in einem Individualvertrag ungültig oder rechtsunwirksam sein oder werden, so lässt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, Romeos verpflichtet sich eine ungültige oder rechtsunwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine gültige oderrechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, deren wirtschaftliches und rechtliches Ergebnis der ungültigen bzw. rechtsunwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

10.2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen Romeos und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das Handelsgericht Wien vereinbart. Romeos ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

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